Unterhalt Schutzraumanlagen / Schutzraumunterhalt / SchutzraumwartungEin Schutzraum erfüllt seinen Zweck dann, wenn Kontrolle, Unterhalt und Wartung an Belüftung, Einrichtung und Abschlüssen zuverlässig und in regelmässigen Abständen ausgeführt werden. Das Bundesamte für Zivilschutz BZS schreibt zudem vor, dass die Nutzung des Schutzraumes innerhalb von 24 Stunden gewährleistet sein muss.
Periodische Schutzraumkontrolle Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen wir Sie gerne in Ihrer Aufsichtspflicht. So beugen Sie vermeidbaren Ausfällen vor und erhöhen die Lebensdauer Ihrer Einrichtung.
Service-Hotline 044 851 52 55 – Ihre Direktwahlnummer für Wartung, Unterhalt und Reparatur |









